Kinder von Inhaftierten
Kontakt hilft, mit der Belastung besser zurechtzukommen
Studien weisen darauf hin, dass Kinder von Inhaftierten multifaktoriellen Belastungen ausgesetzt sind. Die Inhaftierung eines Elternteils bedeutet in der Regel eine plötzliche temporäre Zwangstrennung, die die Eltern-Kind-Bindung belasten kann. Familien sind oft mit der Situation überfordert, da wirtschaftliche Einschränkungen und Stigmatisierung drohen. Betroffene Eltern stehen zudem vor Unsicherheiten, wie sie die Inhaftierung gegenüber dem Kind erklären sollen – häufig wird sie verschwiegen. Im Rahmen eines EU-weiten Forschungsprojekts (COPING) berichten 75 % der befragten Kinder von Inhaftierten über negative psychische und physische Folgen.
Der persönliche Umgang darf nicht an den Strukturen scheitern
Mit der UN-Kinderrechtskonvention und den Empfehlungen des Europarats bestehen bereits Grundlagen, um Kinder von Inhaftierten zu unterstützen. Im Hilfesystem gibt es jedoch bisher zu wenige Unterstützungsangebote und kaum verbreitetes Wissen über die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen für Kinder von Inhaftierten. Dies liegt vor allem an der fehlenden flächendeckenden Vernetzung zwischen den Systemen der Justiz und der Kinder- und Jugendhilfe. Um betroffene Kinder und ihre Familien zu unterstützen, ist ein interdisziplinäres und ressortübergreifendes Vorgehen aller zuständigen staatlichen Stellen sowie freier Träger notwendig.
Unser Angebot
Die Auridis Stiftung unterstützt in mehreren Bundesländern, in Kooperation mit den zuständigen Ministerien sowie öffentlichen und freien Trägern, Strukturentwicklungsprojekte, um ein besseres Zusammenwirken zwischen Justizvollzugsanstalten und spezialisierten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen. Bei der jeweiligen Konzepterstellung in den Ländern werden wir durch den Verein Treffpunkt e.V. fachlich beraten, der sich bundesweit für eine verbesserte Versorgung von Kindern inhaftierter Eltern einsetzt. Zusammen mit Treffpunkt e.V. soll ein entscheidender Beitrag zur Erreichung folgender Wirkungsziele geleistet werden:
- Es werden nachhaltige ressortübergreifende Koordinationsstrukturen geschaffen, sodass neue Versorgungsstrukturen zwischen Justizvollzugsanstalten und spezialisierten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe entstehen.
- In Justizvollzugsanstalten wird ein familienfreundlicherer Vollzug angestrebt.
- Fachkräfte in der JVA sowie aus der Kinder- und Jugendhilfe werden für die spezifischen Bedarfe betroffener Kinder und Familien sensibilisiert bzw. erwerben zusätzliche Kompetenzen.
- Betroffene Kinder stabilisieren ihre physische und psychische Gesundheit, während betroffene Familienmitglieder Selbstwirksamkeit im Umgang mit der Situation und den daraus resultierenden Belastungen erfahren.